Güter im überfluss?

Die Sicherung geistigen Eigentums wird in Zeiten der Digitalisierung immer schwieriger.

Einige Tage vor der Europawahl lud ein junger Webvideo-Macher namens Rezo einen 55 Minuten langen »Rant«, zu Deutsch: eine Schimpftirade, bei YouTube hoch. Titel: »Die Zerstörung der CDU«. Das Video sezierte die Politik der konservativen Regierungspartei. Die Collage, eine Auswahl von CDU-Politikmaßnahmen auf Sekunden-Sequenzen zusammen geschnitten und scharfzüngig kommentiert, sollte zeigen, dass »krasse Inkompetenz bei CDU-Leuten am Start« sei. Das Video »ging viral«, es wurde binnen weniger Tage mehrere Millionen Mal aufgerufen. Zeitungen imaginierten Scharen von Jugendlichen, die ihren Eltern das Video vor die Nase hielten und verlangten, die CDU nicht zu wählen.

Natürlich durfte in dieser Hall of Fail auch der CDU-Politiker Axel Voss nicht fehlen, der so etwas wie der Anti-Held der YouTube-Community geworden ist. Als EU-Abgeordneter war er federführend an einer Reform des Urheberrechts beteiligt, die das entsprechende Regelwerk dem digitalen Zeitalter anpassen solle. Besonders Artikel 13 dieser EU-Richtlinie, später in 17 umbenannt, stieß auf großen Unmut, insbesondere bei jüngeren Menschen. Warum?

Große Internetplattformen wie YouTube oder Facebook müssen, so will es diese Richtlinie, künftig verhindern, dass ihre Internet-Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen. Das aber, so die Kritiker, könne nur technisch verhindert werden, mit sogenannten Uploadfiltern. Keine menschliche Arbeitskraft könne die Masse an Filmen, die da täglich hochgeladen werden, durchforsten. Nur Algorithmen könnten das leisten, sie können erkennen, wenn ein geschützter Inhalt hochgeladen wird und ihn dann blockieren.

Das Problem: Zitate, »Memes«, also verfremdete Bilder, häufig genutzt zur illustrierenden Satire, all das, was die kreative Vielfalt der nutzergenerierten Inhalte ausmacht und was das Urheberrecht aufgrund seiner zahlreichen Ausnahmen, in diesem Falle das Zitatrecht, auch erlauben würde, ist dann nicht mehr möglich – so schlau sind Algorithmen nicht, auch nicht, wenn sie als künstliche Intelligenz daher kommen. Ob ein Bild zur Illustration eines satirischen Kommentars genutzt wird, kann der Algorithmus nicht entscheiden, was Software-Programmen fehlt, ist Kontextintelligenz. Es wird daher ein »Overblocking« befürchtet und damit ein Ende des Internets, wie wir es kennen, mitunter wird gesagt, die Meinungsfreiheit sei in Gefahr, sogar von Zensur ist die Rede.

Die EU hat eine Regel erlassen, von der sie nicht so ganz genau weiß, ob sie überhaupt umsetzbar ist.

Jenen Menschen, die die Artikel-13-Debatte verfolgt haben, so der YouTuber Rezo, sei sicherlich aufgefallen, dass Axel Voss »Basic Fakten« über Urheberrecht nicht wusste: »Worüber er eine Reform geschrieben hat!« In der Tat, Voss hat alles andere als eine glückliche Figur abgegeben. Konfrontiert mit dem Problem, dass Algorithmen nicht erkennen können, was erlaubt ist und was nicht, antwortete er: »Es muss ja irgendwas geben, woran man das erkennen kann. Deshalb bin ich mir da nicht sicher, ob das tatsächlich so ausgeschlossen ist.« Die EU, so könnte man das zusammenfassend sagen, hat eine Regel erlassen, von der sie nicht so ganz genau weiß, ob sie überhaupt umsetzbar ist. Zwei Jahre haben die Mitgliedstaaten jetzt Zeit, das herauszufinden und die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, auch Artikel 13/17. Die Beobachter sind gespannt. Die Geschichte ist offen.

Was aber, wenn das ganze Schauspiel Ausdruck weniger der Inkompetenz eines CDU-Politikers ist, sondern eines viel größeren Problems? Was, wenn die Sicherung geistigen Eigentums in Zeiten der Digitalisierung an Grenzen stößt, die gar nicht mehr politisch zu bearbeiten sind?

Die Entstehung des Urheberrechts ist historisch eng verknüpft mit der Entstehung der kapitalistischen Produktionsweise, in der nicht nur Güter, sondern auch Boden und Arbeit zur Ware wurden, und damit wie alles andere auch: käuflich. Geistig-kreative Schöpfung wurde dadurch dem Imperativ der Verwertung unterworfen. Das war allerdings gar nicht so einfach.

Bestimmte zentrale Voraussetzungen des Urheberrechts gab es in der Vorgeschichte des Kapitalismus nicht. Sowohl die Idee einer individuellen Autorschaft als auch der Gedanke, dass sich mit Autorschaft Geld verdienen lässt, sind erst über Jahrhunderte entstanden. Geistig-Kreative Schöpfung ist entsprechend spät, gegen Ende des 18. Jahrhunderts, zur Ware geworden.

Wesentlich für Kauf und Verkauf von unstofflichen, körperlosen Gütern, wie geistig-kreative Schöpfung, ist ihr Träger oder das Medium. Die Geschichte des modernen Urheberrechts ist daher auch nichts anderes als eine stete Anpassung an den technologischen Wandel: »In den letzten Jahren haben nun neue Erfindungen einschneidende Änderungen auf dem Gebiet der Vervielfältigungsverfahren gebracht und damit Probleme aufgeworfen, die für das Urheberrecht von weit tragender Bedeutung sind«, heißt es exemplarisch bereits in der Reform des Urheberrechts von 1965. Und weiter: »Diese Erfindungen sind das Magnettongerät, die Mikroskopie und die verbesserte Fotokopie.«

Das treibt manchem Kapitalisten die Tränen in die Augen

Es ist nicht neu, dass das Urheberrecht evaluiert und angepasst wird, es liegt in seiner DNA, die sagt, dass ein Inhalt immer einen Träger braucht und dass es auf diesen Inhalt ein privates Eigentumsrecht, getrennt vom Träger, geben muss. Der körperlose, immaterielle Inhalt kann sonst nicht erworben und verkauft werden, wobei, aber das macht keinen Unterschied, der körperlose Inhalt selbst nicht verkauft wird, sondern das Recht, ihn zu konsumieren.

Wenn der Inhalt nun neue Träger findet, muss das Gesetz angepasst werden, etwa so: »Auch für diesen neuen Träger gilt das Eigentumsrecht!« Dieses eilt der technischen Entwicklung also stets hinterher. Mit dem Internet änderte sich etwas, was man bei aller Vorsicht eine Revolution nennen muss. Elektronische Datenverarbeitung und weltweite Vernetzung machten möglich, dass geistig-kreative Schöpfung in Echtzeit weltweit zu jedem mit Netz ausgestatteten Empfänger geliefert werden kann. Das historisch Neue daran: Dies passiert ohne Qualitätsverlust. Eine kopierte Kassette rauschte, eine kopierte Musikdatei nicht. Text, Film, Fotos, Musik, alles Ausdrucksformen kreativer oder geistiger Arbeit, können in exakt gleicher Qualität per Knopfdruck in nahezu unbegrenzter Anzahl vervielfältigt und in Echtzeit verbreitet werden. Das ist eine Produktivitätssteigerung, die den Stückpreis gegen null fallen lässt und die manchem Kapitalisten die Tränen in die Augen treibt. Vor Neid.

Seit es das Internet gibt, arbeitet sich die Politik national und international daran ab, diese riesige, globale Kopiermaschine eigentumsrechtlich einzuhegen. Als um die 2000er Jahre herum verboten wurde, den Kopierschutz digitaler Güter zu umgehen, entstanden zwar neue Geschäftsmodelle wie kommerzielle Musikportale, es kamen aber auch freie Musikangebote und alternative Kanäle dazu. Eine stets schnellere Datenübertragung jedoch, zunehmende Speicherkapazitäten, immer neue Übertragungswege lassen Rechteinhaber der sogenannten Inhalteindustrie (Ton, Film, Bild, Text) nach wie vor verzweifeln. Rechtsdurchsetzung gegenüber Verletzern sei nicht oder nur mit enormem Aufwand möglich, gegen einzelne Rechtsverletzer vorzugehen, sei unmöglich, deren Zahl zu groß. Es ist, als wäre das Internet eine riesige Büsche und Bäume tragende Weide, auf der, kaum ist ein Zaun hochgezogen, dieser überwuchert wird oder woanders schon die nächsten Büsche sprießen, die eigentlich eingezäunt gehören.

Als Ausgangspunkt aller ökonomischen, man muss dazu sagen: herrschenden Lehre gilt die Knappheit der Güter, gemessen an den unbegrenzten Bedürfnissen der Menschen. Private Eigentumssicherung wird davon ausgehend als die effizienteste Art und Weise dargestellt, mit diesem Problem umzugehen. Man kann darüber streiten ob die Unbegrenztheit der Bedürfnisse eine realitätsnahe Annahme ist. Wie viel Orangensaft kann der Mensch im Leben trinken? Der Punkt aber ist: Geistig-kreative Schöpfung ist jedenfalls nicht mehr knapp. Das Internet hat sie zu einer allverfügbaren Angelegenheit gemacht, digitale Güter sind Güter im Überfluss.

Die Antwort der herrschenden Meinung darauf ist: Dann macht sie wieder knapp, um jeden Preis. Zur Begründung wird gern der kleine Kreative herangezogen, der Gitarre spielt und sonst kein Lied mehr komponieren würde, wenn er damit nicht Geld verdienen kann – auch im Internet. Hinter dieser überraschenden Anteilnahme für die brotlose Kunst verbirgt sich allerdings eher die Absicht, Teile der Verwertungsindustrie in die Lage zu versetzen, ihr Kapital vermehren zu können.

Der Grund für das Drama mit dem Artikel 13 liegt also nicht in der Inkompetenz von Axel Voss. Es liegt an was Größerem, nämlich dem irrationalen Festhalten an einer Welt, die von der Produktivkraft, die sie selbst geschaffen hat, grade überholt wird. Man nennt es anachronistisch.

Erschienen in: OXI, Wirtschaft anders denken, Juli 2019, Seite 16

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